Alleinerziehende Frauen stellen gut sieben Prozent der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Schuldnerberatungen ist ihr Anteil beim Kundenaufkommen allerdings doppelt so hoch: 14 Prozent der alleinerziehenden Mütter haben massive finanzielle Probleme.
Wenn Sparen nicht mehr ausreicht
Zumeist sind Frauen nicht von Anfang an alleinerziehend. Ein Großteil lebte zuvor in einer Beziehung. Wenn die Familie dann durch Scheidung auseinanderbricht, hat dies neben den zwischenmenschlichen auch massive finanzielle Folgen. Denn das Ehegattensplitting bei der Einkommenssteuer fällt dann weg. Außerdem müssen plötzlich zwei Haushalte unterhalten werden wo vorher nur einer bestand. Schlussendlich verschlingt zudem das Scheidungsverfahren als solches hohe Kosten. Dies umso mehr, wenn die Trennung nicht einvernehmlich verläuft und über das Umgangsrecht und die Höhe des Unterhalts lange gestritten werden muss. Mit dieser emotionalen Ausnahmesituation kommen viele Menschen nicht zurecht. Dies kann zusätzlich zum Arbeitsplatzverlust führen. In der Summe bedeutet all dies, dass Rechnungen plötzlich nicht mehr bezahlt werden können und die Privatinsolvenz droht.
Rechtzeitig Hilfe suchen
Um in dieser Situation finanziell nicht endgültig unter die Räder zu geraten ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig mit einer Schuldnerberatung in Verbindung zu setzen. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Verbraucherinsolvenzverfahren in die Wege geleitet werden muss. Vielmehr können professionelle Schuldnerberatungen auch andere Wege aufzeigen, wie mit den aufgelaufenen Schulden verfahren werden kann. Auch viele Gläubiger scheuen die geringen Aussichten auf Begleichung ihrer Außenstände im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Von daher sind diese nach dem Schreiben einer Schuldnerberatung meist deutlich gewillter, sich auf einen Abschlag bei ihren Forderungen einzulassen als dies bei einer bloßen schriftlichen Anfrage der Fall wäre. Diese Möglichkeit wird allerdings umso unwahrscheinlicher, je mehr Kosten durch Verzugszinsen und Mahngebühren aufgelaufen sind. Informieren Sie sich über eine mögliche Schuldnerberatung in Hamburg auf schuldendirekthilfe.de.
Auf die Restschuldbefreiung setzen
Sofern eine Einigung mit den Gläubigern nicht möglich ist, wird im Falle der Überschuldung ein Insolvenzverfahren eröffnet. Wesentlich Bestandteil desselben ist eine sechsjährige so genannte Wohlverhaltensphase. In dieser werden Einnahmen und Ausgaben durch die beauftragte Schuldnerberatung kontrolliert. Der verschuldeten Person bleiben dann lediglich die Einnahmen innerhalb der Pfändungsfreigrenzen zur Begleichung ihrer laufenden Ausgaben. Nach Abschluss des Verfahrens werden dafür alle noch offenen Schulden im Wege der Restschuldbefreiung getilgt.
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