Bei einem Fehlverhalten des Angestellten haben Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, ihn darauf hinzuweisen. Im Alltag finden vor allem die Abmahnung und die Ermahnung Anwendung. Sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte sollten den Unterschied kennen. Beide Formen sind ernst zu nehmen, entscheiden sich jedoch in ihren Auswirkungen deutlich.
Die Abmahnung – eine Gefahr für das Beschäftigungsverhältnis
Vor einer Abmahnung fürchtet sich jeder Arbeitnehmer zu Recht. Sie fordert ihn auf, ein vertragswidriges Verhalten mit unmittelbarer Wirkung einzustellen und kündigt an, dass das Arbeitsverhältnis in Gefahr ist. Sie hat dabei drei unterschiedliche Funktionen: Zum einen dokumentiert sie die Pflichtverletzung und wird somit auch in der Personalakte vermerkt. Zusätzlich beanstandet sie das Verhalten, das vom Arbeitsgeber als vertragswidrig gesehen wird. Die wichtigste Funktion und der größte Unterschied zur Ermahnung ist die der Warnung. Eine Abmahnung ist nur dann vollständig, wenn arbeitsrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt werden. Zudem hat der Mitarbeiter bei einer ungerechtfertigten Abmahnung die Möglichkeit, sie aus seiner Personalakte entfernen zu lassen. Bei einer Ermahnung ist dies nicht der Fall. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht im Allgemeinen und Abmahnungen im Speziellen finden Sie auch auf dieser Webseite.
Die Ermahnung als Gelbe Karte
Im Gegensatz zur Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis bei einer Ermahnung nicht in Gefahr. Sie soll den Angestellten hingegen auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihm die Chance geben, es in Zukunft zu vermeiden. Sie hat keine arbeitsrechtliche Relevanz, denn eine Kündigung ist auch dann nicht möglich, wenn der Angestellte sich erneut vertragswidrig verhält. In diesem Fall müsste zuerst eine Abmahnung erfolgen. Wenn also kein schwerwiegender Verstoß durch den Angestellten vorliegt, ist eine Ermahnung in der Regel die bessere Wahl. Auch sie kann in der Personalakte vermerkt werden. Eine formlose, mündliche Ermahnung ist hierfür völlig ausreichend. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich also eindeutig darüber verständigen, ob es sich bei einer geäußerten Kritik um eine Ermahnung handelt, die dokumentiert wird. Eine Entfernung der Ermahnung aus der Personalakte ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Abmahnung oder Ermahnung?
Im Gegensatz zur Ermahnung stellt die Abmahnung eine wesentlich stärkere Sanktion dar und kann Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben. Die Warnfunktion ist deswegen auch der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten. Arbeitgeber sollten sich bei kleineren Verstößen für die Ermahnung entscheiden und Abmahnungen nur dann aussprechen, wenn die Verfehlung schwerwiegend genug ist.
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